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Nutzungsbedingungen VOR Schnupperticket

Schnupperticket Droß

Nutzungsbedingungen Schnupperticket VOR KlimaTicket MetropolRegion

Das VOR KlimaTicket MetropolRegion ist eine Jahresstreckenkarte für alle öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbund Ost Region. Ab 1. Juni 2025 stehen den GemeindebürgerInnen der Gemeinde Droß zwei Schnuppertickets gratis zur Verfügung.

 

1.   Geltungsbereich der Fahrkarten

Mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion können die BürgerInnen alle öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn, alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien) auf allen VOR-Linien in ganz NÖ, Wien und dem Burgenland inklusive WESTbahn zwischen Wien-Westbahnhof und Amstetten kostenfrei nutzen. Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Für jeden Tag stehen in der Gemeinde Droß zwei VOR KlimaTickets MetropolRegion als Schnuppertickets zur Verfügung.


2.   Wer ist ausleihberechtigt?

Das VOR KlimaTicket MetropolRegion kann von allen in der Gemeinde Droß gemeldeten Personen gratis ausgeliehen werden. 


3.   Ausleihvorgang und Abholung

Die Reservierung der Fahrkarten kann wie folgt durchgeführt werden: 

-  im Onlinekalender https://schnupperticket.at/Home oder http://www.schnupperticket.at/dross  

-  per E-Mail unter gemeinde@dross.gv.at

-  telefonisch unter 02719/8700

-  oder persönlich am Gemeindeamt

 

Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt.

Die Gratisentlehnung ist pro Person auf maximal 4 Tage pro Jahr pro Person beschränkt. Der Zeitraum Freitag bis Sonntag wird als 1 Tag gezählt.

Das Ticket wird im Gemeindeamt zum vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht. Die Kartenabholung ist im Bedarfsfall bereits am Vortag möglich, wenn die Karte verfügbar ist.

 

Öffnungszeiten Gemeindeamt:

Montag - Mittwoch

07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

07:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Samstag

Geschlossen

Sonntag

Geschlossen

 

4.   Rückgabe

Die Rückgabe der Karte hat am Folgetag der Entlehnung, persönlich, um 07.00 Uhr am Gemeindeamt zu erfolgen.

 

5.   Was ist wenn?

Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des jeweils restlichen Jahres-Fahrkartenwertes verantwortlich. (Kosten Jahreskarte 2026 € 1000,-)

Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie steht dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), so kann den Fahrkarten-NutzerInnen eine Verspätungsgebühr von € 30,- /Tag verrechnet werden.

Wird die Fahrkarte trotz Reservierung nicht abgeholt, kann eine Pönale von € 20,- verrechnet werden.

Kann trotz aufrechter Reservierung das Schnupperticket nicht bereitgestellt werden (Verlust, verspätete Rückgabe) so wird die bestehende Reservierung gelöscht und steht wieder zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Schnupperticket oder etwaigen Kostenersatz.

Bei der missbräuchlichen Verwendung des Reservierungssystems mittels Online-Kalender ist die Gemeinde als Administrator berechtigt, betroffene Einträge zu korrigieren oder ersatzlos zu löschen.

 

6.   Datenschutz

Der/Die Ausleihende stimmt ausdrücklich zu, dass seine/ihre Daten (Name, Tel.Nr. und Adresse) zum Zwecke der einfachen Koordinierung der Entlehnung zwischen aktuellen und nachfolgenden Ausleihenden weitergegeben werden bzw. online für den/die Nachnutzer/in der Karte zwecks einer eventuellen Kartenübergabe einsehbar sind. Die Daten werden nur für den reibungslosen Ablauf der Klimaticket-Ausleihe aufbewahrt und verwendet.

 

7.   Allgemein

Bei der Entlehnung der Fahrkarte werden die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und verbindlich akzeptiert.

Genauere Informationen zum öffentlichen Verkehr in der Region sind unter www.vor.at erhältlich.

Für etwaige Fragen bei der Benutzung des VOR-Klimatickets steht das Gemeindeamt unter gemeinde@dross.gv.at oder 02719/8700 gerne zur Verfügung.

  

Stand: Juni 2026

23.05.2025