KUNDMACHUNG
Die Gemeinde Droß gibt in Zusammenarbeit mit dem Jagdausschuss bekannt, dass die Auszahlungsliste für den Jagdpacht 2026 während der Amtsstunden in der Zeit von
23. Jänner 2026 bis 06. Februar 2026
am Gemeindeamt Droß, Schloßstraße 250 zur Einsichtnahme aufliegt.
Grundkäufe können in der oben angeführten Zeit berücksichtigt werden und sind der Gemeinde Droß bekannt zu geben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass auch diejenigen, welche Grundverkäufe vorgenommen haben, der Meldepflicht unterliegen. Ein zu Unrecht bezogener Jagdpacht könnte in späterer Folge wieder abverlangt werden. Wer von dieser gesetzlichen Frist nicht Gebrauch macht, kann bei der Auszahlung des Jagdpacht nicht mehr berücksichtigt werden.
Angeschlagen am: 22.01.2026
Abgenommen am: 09.02.2026
KUNDMACHUNG
Die Gemeinde Droß gibt in Zusammenarbeit mit dem Jagdausschuss Droß bekannt, dass am
Sonntag, den 08. Februar 2026 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
im Gemeindeamt Droß der Jagdpacht für das Jahr 2026 ausbezahlt wird. Empfangsberechtigt ist nur der Besitzer, bzw. eine mit einer schriftlichen Vollmacht ermächtigte Person. Sollte der Jagdpacht in der oben angeführten Zeit bzw. 6 Monate nach Kundmachungsende nicht abgeholt werden, so verfällt er zu Gunsten der Gemeinde und muss für die Pflege der Wege und dazugehörigen Böschungen verwendet werden.
Angeschlagen am: 22.01.2026
Abgenommen am: 09.02.2026